
„…immer nur ein Erstentwurf“: Maschinelle Übersetzung in österreichischen Anwaltskanzleien

MMag. Katarina Rohsmann, MA
„…immer nur ein Erstentwurf“: DeepL & Co. in österreichischen Anwaltskanzleien
„…immer nur ein Erstentwurf“: DeepL & Co. in österreichischen Anwaltskanzleien
Dieser Beitrag, der die Ergebnisse meiner Masterarbeit am Zentrum für Translationswissenschaft der Universität Wien zusammenfasst, ist ursprünglich im UNIVERSITAS Fachmagazin 4/25 erschienen. Den Link zur Arbeit, die auch zahlreiche Diagramme enthält, finden Sie am Ende des Beitrags.
Übersetzer:innen und Jurist:innen haben einiges gemeinsam: Ihr Arbeitsmaterial ist die Sprache, ihr Lieblingsspruch lautet „es kommt drauf an“ – und sie werden immer öfter gefragt, wie es in Zeiten von KI um die Zukunft ihres Berufs steht. Aktuell befinden sich beide Berufsfelder durch technologische Veränderungen im Umbruch. Die maschinelle Übersetzung von Rechtstexten ist jener Punkt, in dem diese Veränderungen aufeinandertreffen.
Die praktisch sehr relevante Frage, wie Angehörige der Rechtsberufe mit maschinellen Übersetzungssystemen umgehen, wurde bisher kaum erforscht. Ich habe im Rahmen meiner Masterarbeit am Zentrum für Translationswissenschaft der Universität Wien eine empirische Untersuchung über den Einsatz maschineller Übersetzungssysteme in österreichischen Anwaltskanzleien durchgeführt (Betreuung: Prof. Hanna Risku). An meiner österreichweiten Online-Umfrage, die ich im März 2025 mit LimeSurvey durchgeführt habe, haben sich 168 Personen beteiligt (davon rund 79 % Rechtsanwält:innen).
DeepL unterstützt Kanzleikommunikation und Verständnis fremdsprachiger Texte
Wie verbreitet ist die Verwendung von Übersetzungssoftware in österreichischen Anwaltskanzleien, welche Programme sind im Einsatz, für welche Sprachen werden sie verwendet und wozu dienen die Übersetzungen?
Rund 12 % der Befragten deklarierten sich als „Power-User:innen“, die täglich oder fast täglich Übersetzungssoftware nutzen. Sie sind typischerweise in großen Wiener Kanzleien tätig. Demgegenüber stehen 14 %, die für berufliche Zwecke keine Übersetzungssoftware nutzen. Zu bedenken ist dabei, dass Menschen ohne persönlichen Bezug zu einem Thema wohl weniger geneigt sind, überhaupt an einer Befragung teilzunehmen – der Anteil der Nicht-Nutzer:innen unter den rund 7 000 österreichischen Anwält:innen könnte also durchaus höher sein.
Mehr als zwei Drittel der Befragten – und fast alle Power-User:innen – nutzen am öftesten Produkte des Unternehmens DeepL, und zwar zu knapp 48 % die kostenlose Version des Programms und zu rund 21 % DeepL Pro. Google Translate wird von 20 % der Befragten am häufigsten genutzt, andere Programme spielen nur eine marginale Rolle.
Einen noch klareren ersten Platz gibt es bei den übersetzten Sprachen. So gut wie alle Befragten (98 %) haben maschinelle Übersetzungssysteme schon für Übersetzungen aus dem Englischen bzw. ins Englische verwendet. Auf den Plätzen zwei und drei liegen Französisch mit 38 % und Italienisch mit 31 %, im niedrigen zweistelligen Bereich bewegen sich B/K/S und Rumänisch (je 14 %) sowie Spanisch (12 %).
Bei den Verwendungszwecken standen acht Beispiele aus der juristischen Arbeit zur Auswahl, die vom oberflächlichen Verständnis eines fremdsprachigen Textes (Gisting) bis zur Erstellung rechtsverbindlicher Dokumente (autoritative Übersetzung) reichen. Bei jedem Beispiel war die Häufigkeit der Verwendung anhand einer fünfstufigen Skala anzugeben.
Vergleicht man die Zwecke, für die die Befragten mindestens einmal im Monat Übersetzungssoftware nutzen, so steht die externe Kommunikation (etwa E-Mails an Mandant:innen) mit 77 % an erster Stelle. Ebenfalls sehr verbreitet sind „Übersetzungen rechtlicher Dokumente für Dritte nur zu Informationszwecken“ mit 59 % sowie die Verwendung für das (eigene) allgemeine Verständnis oder Detailverständnis mit je 57 %. 55 % der Befragten verwenden maschinelle Systeme zumindest ab und zu auch für autoritative (also mit Rechtskraft ausgestattete) Übersetzungen. Diejenigen, die das laufend oder oft tun, schätzen die Qualität maschineller Übersetzungen etwas besser ein als der Durchschnitt, bearbeiten die Übersetzungen aber auch häufiger intensiv nach.
Zeitersparnis und Verfügbarkeit vor Kostenargumenten
Was spricht aus Sicht der Nutzer:innen in den Anwaltskanzleien für und gegen die Verwendung maschineller Übersetzungen? Auch hier waren je acht Argumente mit fünf Antwortmöglichkeiten („trifft voll zu“ bis „trifft nicht zu“) zu bewerten. Bei den Pro-Argumenten lagen die Zeitersparnis und die jederzeitige Verfügbarkeit mit jeweils 65 % voller Zustimmung vorne, gefolgt von der Vereinfachung von Abläufen (60 %) und der Kostenersparnis (56 %). Dem Punkt „hohe Qualität der automatischen Übersetzungen“ stimmten 12 % voll zu, 43 % stimmten ihm zu. 32 % halten diese Aussage für teilweise, 8 % für kaum und 4 % für gar nicht zutreffend.
Von den Gründen, die möglicherweise gegen maschinelle Übersetzungen sprechen, wurden am häufigsten Datenschutz- und Sicherheitsbedenken genannt: 23 % der Befragten sind der Meinung, dass dieser Punkt voll zutrifft. Fasst man die volle bis teilweise Zustimmung zusammen, liegt die falsche bzw. uneinheitliche Übersetzung von Fachterminologie mit 82 % an erster Stelle. Für 77 % sprechen versteckte Fehler und für 70 % die „mangelnde Qualität maschineller Übersetzungen“ zumindest teilweise gegen ihre Verwendung.
Do-it-yourself ist wieder in
Für eine:n Mandant:in wird eine Übersetzung benötigt – was tun? Die nächste Frage wurde bewusst so allgemein formuliert, dass die geschilderte Situation in jeder Anwaltskanzlei auftreten könnte: „Angenommen, Sie benötigen für einen Mandanten/eine Mandantin eine Übersetzung ins Englische. Wie gehen Sie normalerweise vor?“ Mehr als zwei Drittel antworteten, dass sie den Text selbst übersetzen würden, und zwar 60 % mit und 8 % ohne die Hilfe einer Software. 12 % gaben an, einen Auftrag an ein Übersetzungsbüro oder eine:n selbständige:n Übersetzer:in zu vergeben, 10 % würden jemanden aus der Kanzlei um die Übersetzung bitten (siehe Abbildung 1). Das Kommentarfeld zu dieser Frage wurde für zahlreiche Anmerkungen genutzt – oft, um zu erklären, dass es „ganz drauf ankommt“.
Ein „wichtiger Text für eine:n Mandant:in“ wurde maschinell übersetzt – was nun? 9 % antworteten, dass diese Frage für sie nicht relevant ist, weil sie für diesen Zweck keine Übersetzungssoftware verwenden würden (die folgenden Prozentangaben beziehen sich auf die übrigen Befragten). 43 % lesen die automatische Übersetzung durch und bessern Fehler aus, die ihnen dabei auffallen. Bei dieser Methode können versteckte Fehler, wie sie typisch für maschinelle Übersetzungen sind, leicht übersehen werden. Eine fast gleich große Gruppe führt einen genauen Vergleich von Ausgangs- und Zieltext durch und betreibt somit eine Form von Postediting (siehe Abbildung 2).
Nutzungsbedingungen zu wenig bekannt?
Was tun die Kanzleien, um die Qualität maschineller Übersetzungen zu sichern und Risiken zu minimieren? Wie die Ergebnisse der Befragung zeigen, ist strukturiertes Risikomanagement wenig verbreitet. Etwa werden maschinelle/ungeprüfte Übersetzungen nur von knapp 30 % der Kanzleien mit einem Disclaimer versehen, obwohl diese Maßnahme auch in kleinen Kanzleien einfach umsetzbar wäre.
Am häufigsten (mit 56 %) wurde die Entfernung sensibler Informationen aus dem Ausgangstext genannt. 40 % verlassen sich darauf, dass die Software ihrer Wahl hohe Datenschutz- und Sicherheitsstandards einhält – während andererseits 80 % angeben, eine kostenlose Software wie DeepL oder Google Translate zu verwenden. Die Tatsache, dass die dort eingegebenen Daten für das Training des Systems verwendet werden, dürfte offensichtlich nicht allen Nutzer:innen bekannt sein. Wer die kostenlose Version von DeepL für Übersetzungen verwendet, „die vertrauliche oder personenbezogene Daten jeglicher Art enthalten“, bricht damit nicht nur die Vertraulichkeit, sondern verstößt auch gegen die Nutzungsbedingungen. Auch die entgeltliche Weitergabe kostenloser DeepL-Übersetzungen an Dritte ist „strengstens untersagt“ (DeepLs Kostenlose Dienste – Nutzungsbedingungen. https://www.deepl.com/de/terms-of-use).
38 % der Befragten sichern die Qualität der Übersetzungen durch einen detaillierten Vergleich mit dem Ausgangstext. Andere Risikomanagement-Maßnahmen wie Leitfäden, Schulungen oder die Einteilung der Übersetzungen in Qualitäts- bzw. Risikoklassen werden nur selten und vor allem in großen Kanzleien eingesetzt.
Bedroht „die KI“ die Arbeit der Rechtsübersetzer:innen?
Was bedeuten diese Studienergebnisse für unsere Arbeit als Translator:innen? Ein pauschales „Computer ersetzt Mensch“ lässt sich jedenfalls nicht herauslesen – nur selten werden maschinelle Übersetzungen wichtiger Texte unverändert verwendet. Zum Teil haben wir es wohl eher mit einer Aufgabenverschiebung zwischen zwei Berufsgruppen zu tun, die sich beide auf unterschiedliche Weise professionell mit Sprache beschäftigen.
Die Kommentare der befragten Anwält:innen deuten auf einen differenzierten Zugang zum Thema hin, bei dem im Einzelfall entschieden wird, welche Form der Übersetzung am sinnvollsten ist. Mit anderen Worten: Der Skopos macht den Unterschied. Und auch wenn Translator:innen es nicht gerne hören – in manchen Fällen ist eine professionelle Übersetzung nicht notwendig, nicht wirtschaftlich oder unter den gegebenen Umständen (Zeitdruck…) nicht umsetzbar.
Wenn technische Alternativen (so gut wie) kostenlos und jederzeit zur Verfügung stehen, überlegen sich potenzielle Kund:innen sehr genau, wann eine professionelle Übersetzung einen echten Mehrwert bringt. Diesen menschlichen Mehrwert dürfen wir uns nicht nur auf die Fahnen schreiben, wir müssen ihn auch liefern. In der Praxis ist das nicht selbstverständlich. Viele Jurist:innen haben schon Erfahrungen mit Fachübersetzungen gemacht, die ihren hohen Ansprüchen an Terminologie und Präzision nicht gerecht wurden.
Wenn wir gegen die Konkurrenz aus dem Internet bestehen wollen, müssen wir auch unser Geschäftsmodell laufend hinterfragen. Können wir es uns leisten, täglich ein neues Fachgebiet zu erschließen, weil wir Vielfalt und Abwechslung lieben? Sprachkundige Jurist:innen sehen es einer Rechtsübersetzung an, ob sich jemand nur „rasch eingearbeitet“ oder durch langjährige, intensive Beschäftigung echte Fachkenntnisse aufgebaut hat – und so dürfte es auch in den anderen Bereichen des Fachübersetzens sein. In Zeiten von KI gilt daher mehr als je zuvor: Nur eine konsequente Spezialisierung macht uns unter Fachexpert:innen zu Partner:innen auf Augenhöhe.
Link zur Arbeit:
Rohsmann, Katarina (2025). „Eine automatische Übersetzung ist für mich immer nur ein Erstentwurf“. Der Einsatz maschineller Übersetzungssysteme in österreichischen Anwaltskanzleien: eine empirische Untersuchung. Masterarbeit, Universität Wien (https://tinyurl.com/nhcfkm37).
